Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 18 bis 20 LBDG 1997 sowie § 12a Abs. 4 und § 12b LBBG 2001 sind auf Vertragsbedienstete anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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