Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die §§ 18 bis 20 LBDG 1997 sowie § 12a Abs. 4 und § 12b LBBG 2001 sind auf Vertragsbedienstete anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 70 Bgld. LVBG 2013
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 70 Bgld. LVBG 2013 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 70 Bgld. LVBG 2013