Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Zur Abfassung der nach Rechtswirksamkeit der Verpachtung einer Genossenschaftsjagd oder nach Zuerkennung eines Vorpachtrechtes auszufertigenden Pachtverträge sind die in der Anlage 10 oder 11 angeführten Vertragsmuster zu verwenden.
In Kraft seit 01.02.2005 bis 31.12.9999
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