§ 1 Bgld. GXGL

Bgld. GXGL - Gesetz, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 1. Der Landtag wird gemäß Artikel 13 L-VG vor Ablauf der XVIII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

In Kraft seit 21.07.2005 bis 31.12.9999
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