§ 1 Bgld. GIA Aufhebung

Bgld. GIA - Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz, Aufhebung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Das Gesetz vom 19. Juli 1973, mit dem ein Fonds zur Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie Wasserverbänden und -genossenschaften bei der Errichtung und Erweiterung von infrastrukturellen Einrichtungen gebildet wird (Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz), LGBl. Nr. 46/1973, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2012, wird aufgehoben.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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