Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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