Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (Bgld. GAL) Fundstelle

Bgld. GAL - Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. April 2016, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird

StF: LGBl. Nr. 35/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008, sowie des Art. 72 Abs. 1 L-VG, LGBl. Nr. 42/1981, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 64/2014, wird mit Zustimmung der Burgenländischen Landesregierung und, soweit hiebei die Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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