§ 1 Bgld. GAL

Bgld. GAL - Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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