Art. 1 Bgld. FBBP 2015 I

Bgld. FBBP 2015 I - Förderung von Bildungsmaßnahmen Basisbildung sowie Pflichtschulabschluss 2015 bis 2017; Inkrafttreten NÖ

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 1 Bgld. FBBP 2015 I


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 Bgld. FBBP 2015 I selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 1 Bgld. FBBP 2015 I


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 1 Bgld. FBBP 2015 I


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 1 Bgld. FBBP 2015 I eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. FBBP 2015 I Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Förderung von Bildungsmaßnahmen Basisbildung sowie Pflichtschulabschluss 2015 bis 2017; Inkrafttreten NÖ (Bgld. FBBP 2015 I) Fundstelle