Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16. Juli 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich
StF: LGBl. Nr. 36/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht: