Gesamte Rechtsvorschrift Bgld. FBBP 2015 I

Förderung von Bildungsmaßnahmen Basisbildung sowie Pflichtschulabschluss 2015 bis 2017; Inkrafttreten NÖ

Bgld. FBBP 2015 I
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16. Juli 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich

StF: LGBl. Nr. 36/2015

Artikel

Art. 1 Bgld. FBBP 2015 I


Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.

Förderung von Bildungsmaßnahmen Basisbildung sowie Pflichtschulabschluss 2015 bis 2017; Inkrafttreten NÖ (Bgld. FBBP 2015 I) Fundstelle


Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16. Juli 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich

StF: LGBl. Nr. 36/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:

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