Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz (Bgld. EOT) Fundstelle

Bgld. EOT - Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juli 2003 über die Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz

StF: LGBl. Nr. 49/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 26 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 20/2003, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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