§ 2 Bgld. EOT

Bgld. EOT - Erhöhung der Ortstaxe nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. März 1999, LGBl. Nr. 14, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2001, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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