Art. 3 Bgld. BauG

Bgld. BauG - Burgenländisches Baugesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren im Sinne der Richtline 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L204 vom 21. Juli 1998, Seite 37, i.d.F. der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG, ABl. Nr. L 217 vom 5. August 1998, Seite 18, unterzogen (Notifikationsnummer 99/514/A).

In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.9999
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