Art. 2 Bgld. BauG (

Bgld. BauG - Burgenländisches Baugesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Diese Rechtsvorschrift wurde einem Informationsverfahren im Sinne der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998, S. 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 05.08.1998 S. 18, unterzogen (Notifikationsnummer 2012/490/A).

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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