§ 2 Bgld. AbgG Begriffsbestimmungen

Bgld. AbgG - Burgenländisches Abgabengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Abgaben im Sinne dieses Gesetzes sind die Landes- und Gemeindeabgaben mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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