1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 20, 21 und 33 Abs. 1 die Bundesregierung,hinsichtlich der Paragraphen 20,, 21 und 33 Absatz eins, die Bundesregierung,
2.Ziffer 2hinsichtlich der §§ 7 und 52 der Bundeskanzler,hinsichtlich der Paragraphen 7 und 52 der Bundeskanzler,
3.Ziffer 3hinsichtlich des § 30 Abs. 3 der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres,hinsichtlich des Paragraph 30, Absatz 3, der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres,
4.Ziffer 4im Übrigen der Bundesminister für Inneres.
In Kraft seit 01.11.2017 bis 31.12.9999
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