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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Mit der Vollziehung ist betraut:
1. | hinsichtlich der §§ 20, 21 und 33 Abs. 1 die Bundesregierung, | |||||||||
2. | hinsichtlich der §§ 7 und 52 der Bundeskanzler, | |||||||||
3. | hinsichtlich des § 30 Abs. 3 der Bundesminister für | |||||||||
4. | im Übrigen der Bundesminister für Inneres. |
Mit der Vollziehung ist betraut:
1. | hinsichtlich der §§ 20, 21 und 33 Abs. 1 die Bundesregierung, | |||||||||
2. | hinsichtlich der §§ 7 und 52 der Bundeskanzler, | |||||||||
3. | hinsichtlich des § 30 Abs. 3 der Bundesminister für | |||||||||
4. | im Übrigen der Bundesminister für Inneres. |