Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen (AÜV) Fundstelle

AÜV - Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 92/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

In Kraft seit 29.01.2003 bis 31.12.9999
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