Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die Verwaltungskörper des Dachverbandes sind
1.
die Konferenz der Sozialversicherungsträger (im Folgenden kurz Konferenz genannt) und
2.
die Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger (im Folgenden kurz Hauptversammlung genannt).
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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