Auf Grund des bisherigen § 93 Abs. 2 ASGG hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger am 1. April 1994 70 Millionen Schilling an den Bundesminister für Justiz überwiesen; am 1. Oktober 1994 hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an den Bundesminister für Justiz einen weiteren Betrag von 90 Millionen Schilling zu entrichten; ein darüber hinausgehender Betrag ist für das Jahr 1994 nicht zu leisten. Auf Grund des bisherigen Paragraph 93, Absatz 2, ASGG hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger am 1. April 1994 70 Millionen Schilling an den Bundesminister für Justiz überwiesen; am 1. Oktober 1994 hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an den Bundesminister für Justiz einen weiteren Betrag von 90 Millionen Schilling zu entrichten; ein darüber hinausgehender Betrag ist für das Jahr 1994 nicht zu leisten.
0 Kommentare zu Art. 10 § 4 ASGG