Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Kanzleigeschäfte des Disziplinarrates sind von der Österreichischen Ärztekammer zu führen. Die Kosten für diese Tätigkeit sind, sofern in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, von der Österreichischen Ärztekammer zu tragen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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