§ 61 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 61 ABGB seit 19.11.1867 weggefallen.
In Kraft seit 20.11.1867 bis 31.12.9999
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