§ 61 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.11.1867 bis 31.12.9999
b) des sittlichen Vermögens wegen Verurtheilung zu

einer schweren Criminal-Strafe;

§ 61 ABGB seit 19.11.1867 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 5, RGBl. Nr. 131/1867.)

Stand vor dem 19.11.1867

In Kraft vom 19.11.1867 bis 19.11.1867
b) des sittlichen Vermögens wegen Verurtheilung zu

einer schweren Criminal-Strafe;

§ 61 ABGB seit 19.11.1867 weggefallen. (Anm.: Aufgehoben durch § 5, RGBl. Nr. 131/1867.)