§ 3 JKAG

JKAG - Steiermärkisches Jagdkartenabgabegesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Abgabe für Jagdkarten verbleibt dem Land Steiermark.

In Kraft seit 01.10.1999 bis 31.12.9999
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