Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Als Wahltag wird der 6. März 1988 festgesetzt. Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 14. Dezember 1987 bestimmt.
Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.
In Kraft seit 15.12.1987 bis 31.12.9999
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