Als Wahltag wird der 6. März 1988 festgesetzt. Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 14. Dezember 1987 bestimmt.
Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. November 1987 über die Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer
StF: LGBl. Nr. 67/1987
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 des Gesetzes vom 28.5.1926, LGBl. Nr. 72, in der derzeit geltenden Fassung wird hiemit die Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer ausgeschrieben.