Begründung: Die klagende Partei wurde in Schweden als Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht gegründet und registriert. Am 18. 2. 1993 wurde über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet. Nach Aufhebung des Konkursverfahrens wurde die klagende Partei im schwedischen "Firmenbuch" gelöscht. Das Stammkapital der beklagten Partei wird zur Gänze von einer (anderen) schwedischen Aktiengesellschaft gehalten. Bis 29. 3. 1994 war die klagende Partei als Gesellschafterin dieser Gesellschaft im... mehr lesen...
Gründe: Kurt R*** wurde mit dem (auch einen Freispruch seiner Gattin enthaltenden) bekämpften Urteil des (in bezug auf die Jahre 1974 bis einschließlich 1979 begangenen) Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 (iVm Abs. 3 lit. a und b) FinStrG schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Seiner dagegen erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 3, 4, 5 und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde kommt Berechtigung zu. Nicht stichhältig ist allerdin... mehr lesen...
Am 20. August 1971 erließ das Amt der oberösterreichischen Landesregierung einen Enteignungsbescheid, mit dem unter anderem auch eine Grundfläche der Antragsgegnerin zugunsten der Republik Österreich. Bundesstraßenverwaltung, enteignet wurde. Dieser Bescheid wurde der zustandigen, die Republik Österreich im Enteignungsverfahren vertretenden Abteilung Straßenbau der oberösterreichischen Landesregierung am 23. September 1971 zugestellt. Die Zustellung an die Antragsgegnerin erfolgte am ... mehr lesen...
Norm: Geo §60StPO §6 Abs4 B
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Zulässigkeit einer telefonischen Rückziehung der Berufung (im Akt enthalten, Entscheidung darüber infolge Rückziehung der Wahrungsbeschwerde nicht ergangen). Entscheidungstexte 12 Os 88/66 Entscheidungstext OGH 07.11.1966 12 Os 88/66 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: Geo §60 Abs2Geo §60 Abs3GOG §89 Abs2StPO §6 Abs4 B
Rechtssatz: Durch die Aufhebung der Abs 2 und Abs 3 des § 60 Geo durch den Verfassungsgerichtshof (vgl BGBl 1954/95) sind die Bestimmungen des § 6 Abs 4 StPO 1960 keineswegs allgemein gegenstandslos geworden, weil es sich dabei teilweise um Bestimmungen handelt, die auch ohne die vorhergesehene Durchführungsverordnung im einzelnen Falle anwendbar sind und Säumnis des Verordnungsgesetzgebe... mehr lesen...
Norm: GOG §89 Abs2GOG §97Geo §61 Abs4Sta Geo §63 Abs1StPO §6 Abs4 BStPO §466 Abs1
Rechtssatz: Telephonische Rechtsmittelanmeldungen - auch durch den staatsanwaltlichen Funktionär - sind unzulässig und wirkungslos. Entscheidungstexte 11 Os 191/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 11 Os 191/62 Veröff: EvBl 1962/466 S 582 13 Os 21/82 Entsche... mehr lesen...