Gründe: Mit unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 15. Jänner 2008 (ON 48) wurden Evelyn F***** und Ecmel Ö***** - anklagekonform (ON 35) - jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B) schuldig erkannt. Danach haben sie an verschiedenen, in der Steiermark gelegenen Orten als Geschäftsführer mehrerer Lokale vorsätzlich Abgabenverkürzungen bewirkt, n... mehr lesen...
Gründe: Mit unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 15. Jänner 2008 (ON 48) wurden Evelyn F***** und Ecmel Ö***** - anklagekonform (ON 35) - jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B) schuldig erkannt. Danach haben sie an verschiedenen, in der Steiermark gelegenen Orten als Geschäftsführer mehrerer Lokale vorsätzlich Abgabenverkürzungen bewirkt, n... mehr lesen...