Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcRAO §15StPO §45a Abs2ZPO §31 Abs3
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Verlängerung der Praxiszeit bewirkt den Verlust der Substitutionsberechtigung (Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen in Vollziehung eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses gefaßten Beschluß des Kammerausschusses!). Entscheidungstexte Bkv 4/83 Entscheidungstext SON 13.02.1984 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcZPO §31 Abs3
Rechtssatz: Die Verhängung der gemäß § 12 Abs 1 lit c DSt gegen einen Rechtsanwaltsanwärter verhängten Strafe der Praxisverlängerung bewirkt den Verlust der Substitutionsberechtigung im Sinne des § 31 Abs 3 ZPO. Entscheidungstexte Bkv 4/57 Entscheidungstext SON 26.09.1957 Bkv 4/57 Veröff: AnwBl 1958,19 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs3ZPO §396 A
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt sich in einer (auch nicht dem Rechtsanwaltszwang unterliegenden) Streitsache bei der Streitverhandlung durch eine andere Person als durch einen substitutionsberechtigten Rechtsanwaltsanwärter vertreten läßt, ist Versäumungsurteil zu fällen. Entscheidungstexte 2 Ob 384/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 2 Ob 384/55 ... mehr lesen...