Norm
DSt 1872 §12 Abs1 litcRechtssatz
Die Disziplinarstrafe der Verlängerung der Praxiszeit bewirkt den Verlust der Substitutionsberechtigung (Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen in Vollziehung eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses gefaßten Beschluß des Kammerausschusses!).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:SON0002:1984:RS0105821Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008