Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 AÜG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/28 93/08/0208

Die zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften berechtigte Beschwerdeführerin (deren Betrieb seinen Standort in L hat) überließ ihre nachstehend genannten Arbeitnehmer während der gesamten Dauer ihres jeweiligen Arbeitsverhältnisses nach den Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), BGBl. Nr. 196/1988, an jeweils nur einen Beschäftiger im Sinne des § 3 Abs. 3 leg. cit. zur Arbeitsleistung in deren Betrieben in L: nämlich (nach den Ausführungen der Beschwerdeführ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.1995

RS Vwgh 1995/11/28 93/08/0208

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §10 Abs1;AÜG §11 Abs1 Z4;AÜG §2 Abs3;AÜG §8 Abs1;
Rechtssatz: In Abweichung von sonstigen arbeitsvertragsrechtlichen Grundsätzen statuiert § 10 Abs 1 AÜG einen (nach § 8 Abs 1 AÜG relativ zwingenden) gesetzlichen Anspruch auf ein Mindestentgelt. Wenn im Überlasserbetrieb keine auf den zu überlassenden Arbeitnehmer nach § 10 Abs 1 zweiter Satz AÜG a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1995

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