Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. für schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß bei der Beschäftigung von vier Arbeitnehmern auf einer bestimmten Baustelle einer Bestimmung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung nicht entsprochen wurde. Dadurch habe er vier Übertretungen nach dem Arbeitnehm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020280.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 1992 wurde die Beschwerdeführerin zweier näher angeführter Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes - AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, für schuldig befunden und hiefür bestraft, wobei diese Verstöße im Rahmen ihrer "Personalbereitstellungstätigkeit" zu verantworten seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs1;AÜG §6 Abs2;AVG §45 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da nachträgliche Überprüfungen der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften selbst iVm der Belehrung der Arbeitnehmer nicht ausreichen, mangelndes Verschulden des Arbeitgebers bzw des Überlassers von Arbeitskräften (§ 6 Abs... mehr lesen...