IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch RA BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 31.05.2016, Zl ****, betreffend eine Übertretung nach dem AÜG, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Ziff 2 VStG eingestellt. 2. Die ord... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Y, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 02.08.2017, Zl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde gegen die Spruchpunkte 1. bis 6. insoweit Folge gegeben, als diese Tatvorwürfe zu einem Tatvorwurf zusammengefasst werden und hierfür über den Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs 2 und 3 i... mehr lesen...