Auf Grund der Beschwerden und der angeschlossenen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführer sind Inhaber eines in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes geführten Unternehmens, das Arbeitskräfte gemäß dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Dritten zur Verfügung stellt (Personalbereitstellungsunternehmen). Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 27. November 1990 (Beschwerde protokolliert unte... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AÜG §10 Abs3;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §1 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0116
Rechtssatz: Aus der Gleichstellung überlassener Arbeitskräfte mit vergleichbaren Arbeitnehmern in jenen Betrieben, in denen jene eingesetzt werden, in Teilbereichen des Arb... mehr lesen...