Norm: VerkehrsopferschutzG §2VOEG §6
Rechtssatz: Der Umstand, daß mehrere Schadensverursacher vorhanden sind, verhindert die Haftung des Fachverbandes dann nicht, wenn die - neben dem den Schaden verursachenden Fahrzeug, für welches der Fachverband einzutreten hat - vorhandenen anderen Schadensverursacher keine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten trifft. Aus welchen Gründen die zivilrechtliche Haftung eines anderen n... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AEKHG §7 Abs1VerkehrsopferschutzG §1VOEG §6
Rechtssatz: Sieht man von ausdrücklichen gesetzlichen Ausnahmen ab, ist der Anspruch gegen den Fachverband inhaltlich gleich jenem Anspruch, der gegen einen versicherungspflichtigen Schädiger bestehen würde. Auch nach dieser Gesetzesstelle schließt daher ein Mitverschulden des Geschädigten die Haftung nach dem EKHG nicht notwendig aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...