Norm: VerkehrsopferschutzG §2 Abs1 Z4VerkehrsopferschutzG §2 Abs3VerkehrsopferschutzG §7VersVG §152VOEG §4
Rechtssatz: Für die Passivlegitimation des beklagten Fachverbandes reicht es hin, wenn der Haftpflichtversicherer die Versicherungsdeckung mit der
Begründung: abgelehnt hat, dass gemäß § 152 VersVG kein Versicherungsschutz besteht, weil ein Unfall vorsätzlich, zB in selbstmörderischer Absicht herbeigeführt worden sei. En... mehr lesen...
Norm: VerkehrsopferschutzG §2 Abs3VerkehrsopferschutzG §7VOEG §4
Rechtssatz: Die Befriedigung des Geschädigten darf nicht dadurch verzögert werden, dass strittig ist, ob ein Haftpflichtversicherer für den Schaden einzutreten hat (etwa weil unklar ist, ob zum Unfallszeitpunkt Versicherungsdeckung bestand). In einem solchen Fall hat - bei berechtigtem Schadenersatzanspruch des Geschädigten - zunächst der beklagte Fachverband zu leisten. Bestand i... mehr lesen...
Norm: VersVG §152VOEG §4
Rechtssatz: Der subjektive Risikoausschluss einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den mitversicherten Lenker erstreckt sich nicht auch auf den Versicherungsnehmer (Halter). Entscheidungstexte 7 Ob 14/83 Entscheidungstext OGH 24.03.1983 7 Ob 14/83 Veröff: SZ 56/51 = EvBl 1983/106 S 401 = JBl 1984,323 = VersR 1984,1198 ... mehr lesen...