Entscheidungen zu § 13f Abs. 1 FSG-DV

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RS UVS Vorarlberg 2009/01/22 411-141/08

Rechtssatz: Die Anordnung eines Fahrsicherheitstrainings ist solange möglich, als die Vormerkung aus dem örtlichen Führerscheinregister nicht endgültig gelöscht ist. Dies ist zufolge § 17 Abs 2 Z 5 FSG (erst) mit der Tilgung der Strafe der Fall. Zuletzt aktualisiert am 25.01.2009 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 22.01.2009

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