Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Personalamtes XXXX der Österreichische Post AG wurde der Beschwerdeführer mit Ablauf des 31.01.2018 gemäß §§ 38 und 40 BDG 1979 von seinem bisherigen Arbeitsplatz "Landzustelldienst", Verwendungscode 0801, bei der Zustellbasis XXXX , abberufen und mit 01.02.2018 zum Verteilzentrum Brief XXXX mit Dienstort XXXX , versetzt, wo ihm ein Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT8, "Fachlicher Hilfsdienst/Logistik"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bescheid Mit dem gegenständlichen Bescheid wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.08.2016 von der Zustellbasis XXXX zum Verteilzentrum Brief XXXX mit Dienstort XXXX versetzt und dort dauernd auf einem Arbeitsplatz "fachlicher Hilfsdienst/Logistik", Verwendungscode 0841, Verwendungsgruppe PT 8, verwendet. Begründend angeführt wurde im Wesentlichen, dass der Beschwerdeführer nicht bereit gewesen wäre, in ein neues Zeitmodell ... mehr lesen...