Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Der Beschwerdeführer stellte am 29.01.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach die gemäß § 48b BDG zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Dieser Antrag wurde in weiterer Folge mehrfach ergänzt bzw. konkretisiert. 3. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2016, W129 2107143-2, wurde der im ersten Rechtsgang erl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechnen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 23.04.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.10.2015, W221 2107137-2, wurde der im ersten Rechtsgang erlassene Bescheid aufgehoben und an die belangte Behörde zurückverwiesen. In diesem Zurückverweisungsbeschluss führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass kein Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Abgeltung der Überstunden gemäß § 49 BDG und § 16 GehG und bescheidmäßige Erledigung. In der Folge wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, seinen Antrag zu präzisieren, was der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26.08.2013, verbunden mit zwei Eventualanträgen erledigte. Mit Schreiben vom 18.04.2016 teilte das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG der Österreichisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Der Beschwerdeführer beantragte am 08.11.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Anrechnung einer halbstündigen Mittagspause und der sich daraus ergebenden Mehrdienstleistungen. Mit Bescheid vom 15.12.2014 stellte die belangte Behörde fest, dass die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen nicht auf seine Dienstzeit anzurechnen seien und wies die Eventualanträge des Beschwerdeführers auf Ab... mehr lesen...