Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Dr. Merl über die Beschwerde der Frau A B, geb. xx, vertreten durch C & D Rechtsanwälte, F, N, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 22.02.2018, GZ: BHWZ-15.1-3838/2017, den B E S C H L U S S gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß § 9 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 und § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diese... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.04.2018 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG 1991 §13 Abs3VwGVG §9
Rechtssatz: Ein Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs 3 AVG ist nicht erforderlich, wenn eine anwaltlich vertretene Partei die
Begründung: ihrer Beschwerde mit dem alleinigen Hinweis unterlässt, die
Begründung: werde zeitnah nachgereicht. So ist bei einer rechtlich vertretenen Partei davo... mehr lesen...