Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.10.2019, Zl. XXXX wurde dem Antragsteller der Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs 1 Z. 2 AsylG aberkannt, gemäß § 7 Abs 4 AsylG festgestellt, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 8 Abs 1 Z. 2 AsylG der Status des subsidär Schutzberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.), ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.10.2019, Zl. XXXX wurde dem Antragsteller der Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs 1 Z 2 AsylG aberkannt und gemäß § 7 Abs 4 AsylG festgestellt, dass dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 8 Abs 1 Z 2 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.), ein Aufenthaltstitel aus berücksichti... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen Der Antragsteller brachte - gleichzeitig mit einer von einem bevollmächtigten Vertreter verfassten Beschwerde gegen eine Schubhaft (bei aufrechter Anhaltung) - am 20.03.2018 einen Antrag auf "Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Abfassung und Einbringung einer Beschwerde im erforderlichen Umfang, jedenfalls durch Beigabe eines Rechtsanwalts" ein. Hinsichtlich des Umfangs wurde die Befreiung von "den Gerichtsgebühren und anderen bundesgesetzlich geregel... mehr lesen...