Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.02.2021 Norm: §9 VwGVG §27 VwGVG
Rechtssatz: * Einerseits wird das AVG, das gemäß § 38 VwGVG auch für das Beschwerde-verfahren der Verwaltungsgerichte maßgeblich ist, insoweit, als keine spezial-gesetzlich abweichenden Regelungen bestehen, von dem Grundsatz beherrscht, dass kein Neuerungsverbot gilt. Andererseits muss aber eine binnen vier Wochen (vgl. § 7 Abs. 4 VwGVG)... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Wiesinger über die Beschwerde von S S, X, X, vertreten durch die X Rechtsanwälte GmbH, X, X, gegen den Bescheid der Bezirksgrundverkehrskommission Grieskirchen bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 16. Jänner 2018, GZ: Agrar20-186-2017, betreffend die Versagung der Genehmigung einer Eigentumsübertragung nach dem Oö. Grundverkehrsgesetz (mitbeteiligte Partei: C B) zu ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Fischer über die Beschwerde des Herrn P. B., vertreten durch Anwälte M. GmbH, W X, X A, vom 04.04.2018 gegen den Bescheid der Bezirksgrundverkehrskommission Schärding vom 14.03.2018, GZ: BHSDGV-2018-24887/19-KSa, betreffend die Abweisung des Antrags auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung nach dem Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 (Oö. GVG 1994) zu Recht: I. Der angefochtene Besch... mehr lesen...