Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Zl. XXXX geführten Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerdeführer an seiner Wohnadresse in 5020 Salzburg zu einer für 19.09.2018 in 1020 Wien anberaumten Verhandlung für 9:00 Uhr als Beteiligter geladen. 2. In der Folge wurde der Beschwerdeführer infolge des krankheitsbedingten NIchterscheinens des Dolmetschers nicht vernommen und um 9:20 Uhr vom Gericht wieder entlassen. 3. Mit einem am 03.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Landwirt (im Folgenden: BF), trat am 13.12.2017 in einem Beschwerdeverfahren vor dem BVwG in WIEN (zu Zl. W102 2016679-1) als bevollmächtigter Vertreter seiner Tochter, die als beschwerdeführende Partei geladen aber verhindert war, auf. 2. Für seine Teilnahme machte der BF mit Schreiben vom 14.12.2017 Reise- und Aufenthaltskosten nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Begleitperson (b... mehr lesen...