Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, dass vorliegende Beschwerdeverfahren ähnelt in seinen wesentlichen Punkten den bereits hiergerichtlich - entschiedenen - Rechtsmittelverfahren W157 2006170-1 (behördliche GZ XXXX ; Erstkostenbescheid), W219 2149246-1 (behördliche GZ XXXX ; Erster Folgekostenbescheid), und W157 2118772-1 (behördliche GZ XXXX ; zweiter Folgekostenbescheid), und somit den von der belangten Behörde zur Beschwerdeführerin für die Jahre XXXX ,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Der XXXX GmbH (in weiterer Folge auch: "Beschwerdeführerin" oder "BF") ist der angefochtene Mandatsbescheid, in dem Abwicklungsmaßnahmen betreffend die HETA ASSET RESOLUTION AG ("Heta") angeordnet worden waren, rechtswirksam per Edikt am 26.03.2019 zugestellt worden. Die Beschwerdeführerin hatte zum Stichtag 01.03.2015 auf dem bei der Heta mit der Kontonummer XXXX geführten Konto ein Guthaben (nomineller Buchwert) in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Der XXXX KG (in weiterer Folge auch: "Beschwerdeführerin" oder "BF") ist der angefochtene Mandatsbescheid, in dem Abwicklungsmaßnahmen betreffend die HETA ASSET RESOLUTION AG ("Heta") angeordnet worden waren, rechtswirksam per Edikt am 26.03.2019 zugestellt worden. Die Beschwerdeführerin hatte zum Stichtag 01.03.2015 auf dem bei der Heta mit der Kontonummer XXXX geführten Konto ein Guthaben (nomineller Buchwert) in H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 22.02.2013 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 21.02.2014 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 12.02.2016 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (= Bf) stellte für das Jahr 2011 am 10.05.2011 einen Mehrfachantrag-Flächen und beantragte die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für die in der Beilage "Flächenbogen" und "Flächennutzung" jeweils näher konkretisierten Flächen. Im gleichen Jahr war der Bf neben der Bewirtschaftung seines Heimbetriebes auch noch Bewirtschafter und Auftreiber auf die XXXX (= S-Alm, BNr XXXX), für die ebenfalls ein Mehrfachantr... mehr lesen...