Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.08.2021, beim Bundesverwaltungsgericht am 05.08.2021 eingelangt, stellte die XXXX (in der Folge auch: Antragstellerin) die gegenständlichen Anträge, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten sowie die gesondert anfechtbare Zuschlagsentscheidung vom 26.07.2021 für nichtig zu erklären, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, Einsicht in den gesamten Vergabeakt der Auftraggeberin zu gewähre... mehr lesen...