Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom XXXX gemäß § 40 Abs. 5 des Steiermärkischen Landesverwaltungsgerichtsgesetzes (in der Folge: StLVwGG) zum Landesverwaltungsrichter des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark bestellt und gleichzeitig gemäß § 34 Abs. 2 Z 1 StLVwGG in ein definitives öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen. Als Vorrückungsstichtag wurde im Ernennungsdekret vom XXXX festgele... mehr lesen...