Entscheidungsgründe: 1.1. Am 11. Februar 1988 ab 15 Uhr strahlte der Österreichische Rundfunk (ORF) im (Hörfunk-)Programm Ö3 den Beitrag "Musikbox" aus, der sich (auch) mit dem Jagdwesen befaßte. 1.2.1. Am 24. März 1988 langte bei der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes eine Beschwerde des Niederösterreichischen Landesjagdverbandes ein, in der geltend gemacht wurde, daß der eingangs erwähnte (Hörfunk-)Beitrag gegen das dem ORF gesetzlich auferlegte Gebot der Objekt... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung der SachentscheidungRundfunkG §27 Abs1 Z1 litaNö JagdG §125Nö JagdG §126
Leitsatz: Verneinung der Zulässigkeitsvoraussetzungen zur Erhebung einer
Beschwerde nach §27 Abs1 Z1 lita RundfunkG zu unrecht;
unmittelbare Schädigung des beschwerdeführenden Jagdverbandes selbst
durch einen Hörfunkbeitrag über das Jagdwesen möglich; Entziehung des
gesetzlichen Richters ... mehr lesen...