Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof in seinem Spruchpunkt I. angefochtenen Bescheid vom 17. Juni 2004 wurde festgestellt, dass die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Ausübung des Gewerbes: Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten betreffend Zinsenswaps, Zins- und Rate Agreements, Forward Rate Agreements, Forward Spread Agreements and Change Rate Agreements udgl., mit Ablauf des 30. Juni 1999 geendet hat. Soweit im erstinstanzlichen Bescheid festgestel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/06 Wertpapierrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §348 Abs4;VwGG §30 Abs2;WAG 1997 §32 Z3 idF 1999/I/063;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 348 Abs. 4 GewO 1994 - Mit dem (in seinem Spruchpunkt I) angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, dass die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Ausübung des Gewerbes: Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten betre... mehr lesen...