Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, die eine Gewerbeberechtigung für "gewerbliche Vermögensberatung ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen" besitzt. Ihr Vorstand Bernhard W ist mit einem Aktienanteil von 28 % auch einer ihrer Hauptaktionäre. Mit Schreiben vom 22. Juni 2007 zeigte die Beschwerdeführerin der FMA den geplanten Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der E GmbH, welche über eine Konzession zur gewerblichen Erbringung der ... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §1 Abs1 Z19 lita;BWG 1993 §1 Abs1 Z19 litc;BWG 1993 §2 Z3 idF 2006/I/141;BWG 1993 §20 Abs3 idF 2001/I/097;BWG 1993 §5 Abs1 Z3 idF 2001/I/097;KMG 1991 §15 idF 2005/I/078;WAG 1997 §19 idF 2001/I/097;WAG 1997 §21 Abs1 idF 2006/I/141;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, die eine Gewerbeberechtigung für... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Parteien waren Vorstandsmitglieder der C AG, die bis zum 18. Mai 2004 ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) und im Rahmen der erteilten Konzession zur gewerblichen Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 19 lit. a bis c des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, berechtigt war. Mit zwei gesonderten Straferkenntnissen der FMA vom 9. November 2004 wurde den Mitbeteiligten jeweils zur Last gelegt, als Vorstandsmitglied... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §1 Abs1 Z19;BWG 1993 §1;BWG 1993 §4;WAG 1997 §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0196
Rechtssatz: Da das konzessionierte Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei den hier dargestellten Fondsverwaltungen hinsichtlich der gehaltenen Vermögenswerte Schuldn... mehr lesen...