Norm: EuRAG §24EuRAG §25EuRAG §34RAPG §8EWG-RL 89/48/EWG - Anerkennungsrichtlinie 389L0048 Art8
Rechtssatz: Gegen die Nichtzulassung zur Eignungsprüfung gemäß § 24 EuRAG durch den Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission (= Präsident des Oberlandesgerichtes) steht das Recht auf Berufung an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAPG 1985 §6RAPG 1985 §8
Rechtssatz: Da gegen die Entscheidung der Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung kein Rechtszug offen steht, ist sinngemäß auch gegen die Abweisung eines auf die Annullierung des Zulassungsbescheides zielenden Wiederaufnahmeantrages und gegen die Zurückweisung des Antrages auf Aufhebung des Bescheides kein Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte Bkv 9/97 En... mehr lesen...
Norm: RAO §5aRAPG §8
Rechtssatz: Gemäß § 8 RAPG steht dem Prüfungswerber gegen die Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung das Recht auf Berufung an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission zu; § 5a RAO ist sinngemäß anzuwenden. Voraussetzung ist allerdings, daß über das Begehren des Prüfungswerbers auf Zulassung zur Prüfung vom Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission negativ entschieden worden ist, dh in Form eines Bescheides die Ni... mehr lesen...
Norm: RAPG §8
Rechtssatz: Da keine mit Berufung bekämpfbare Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichtes als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission vorliegt, war die Berufung zurückzuweisen. Entscheidungstexte Bkv 6/95 Entscheidungstext OGH 15.12.1995 Bkv 6/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...