Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Wahlkampf zur Nationalratswahl XXXX wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass der Verein „ XXXX “ (im Folgenden kurz: „ XXXX “) angeblich unzulässige Spenden in einem EUR 7.500,00 übersteigenden Betrag an die Erstbeschwerdeführerin geleistet habe. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom XXXX die Erstb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im Wahlkampf zur Nationalratswahl XXXX wurde in verschiedenen Medien darüber berichtet, dass der Verein „ XXXX “ (im Folgenden kurz: „ XXXX “) angeblich unzulässige Spenden in einem EUR 7.500,00 übersteigenden Betrag an die Erstbeschwerdeführerin geleistet habe. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS; im Folgenden: „belangte Behörde“) leitete daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom XXXX die Erstb... mehr lesen...